Förderprogramme in Deutschland: Förderungen für Wärmepumpen erhalten
Mit Beginn des Jahres 2024 wurde die neue Förderrichtlinie ins Leben gerufen, mit der die Bezuschussung für den Ausbau der erneuerbaren Energien geklärt wird. Es handelt sich um die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz auch als BEG bezeichnet. Die BEG-Förderung löst die einstige BAFA-Förderung ab, die bis zum 31.12.2020 genutzt werden konnte. Die aktuelle Förderung setzt sich aus vier Säulen zusammen:
Fördersatz von 30 Prozent
Der Fördersatz in Höhe von 30 Prozent steht einkommensunabhängig zur Verfügung und bezieht sich sowohl auf die Investitions- als auch auf die Anschaffungskosten.
Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent
Planst du einen recht kurzfristigen Austausch deiner Heizung, kannst du Anspruch auf den Geschwindigkeitsbonus haben. Der Antrag muss dafür bis 2028 eingehen, damit du die vollen 20 Prozent erhältst. Nach 2028 wird er langsam reduziert bis zum Jahr 2037.
Wichtig: Der Bonus greift nur dann, wenn deine Heizung noch funktionstüchtig ist und 20 Jahre oder länger genutzt wurde.
Effizienzbonus von 5 Prozent
Entscheidest du dich für eine Wärmepumpe, die durch natürliche Kältemittel funktioniert oder auf Wasser, Abwasser oder das Erdreich zurückgreift, um ihre Funktion zu erfüllen, ist ein Effizienzbonus von 5 Prozent möglich.
Zusatzförderung bis 30 Prozent
Diese Förderung ist abhängig von deinem Einkommen und liegt bei bis zu 30 Prozent. Für die Berechnung wird das Brutto-Einkommen herangezogen.
Beachte: Es ist nicht möglich, die gesamte Förderung von 85 Prozent zu erhalten. Bei der BEG-Förderung gilt eine Höchstförderung von 70 Prozent. Die Höhe bezieht sich hierbei auf die Gesamtkosten, die für die Wärmepumpe anfallen. Förderfähig ist dabei jedoch nur ein Betrag von bis zu 30.000 Euro bei den Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus. Höhere Kosten unterliegen nicht dem Förderprogramm.
Die Bearbeitung der Anträge für die Förderung erfolgt über die KfW-Bank. Über das Portal der Förderbank hast du die Möglichkeit, alle Zuschüsse zu beantragen. Hier erfährst du auch, ob positiv für dich entschieden wurde.
Tipp aus der Redaktion: Option auf Förderprogramme auf Landesebene prüfen
- Überprüfe Förderprogramme auf Bundesebene.
- Suche nach möglichen Förderungen auf Landesebene in deinem Bundesland
- Informiere dich über die Investitionsbanken in den jeweiligen Bundesländern
- In Hessen ist die WIBank die richtige Anlaufstelle
- In Berlin ist die Investitionsbank Berlin zuständig
- Es kann sich lohnen, auch auf Landesebene nach Fördermöglichkeiten zu suchen
Voraussetzungen und Antragsverfahren: Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen
Prüfe, bevor du einen Antrag für die Förderung der Wärmepumpe stellst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zuschüsse oder auch Darlehen zu besonders günstigen Zinsen kannst du nur dann erhalten, wenn die Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude integriert wird. Von einen Bestandsgebäude wird dann gesprochen, wenn der Bauantrag fünf Jahre oder älter ist.
Die von dir ausgewählte Wärmepumpe muss es möglich machen, alle Messwerte in Bezug auf den Verbrauch zu speichern. Zudem spielt die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz eine wichtige Rolle.
Hinweis: Es gibt auch das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ als Teil der BEG-Förderung. Dieser greift bei Neubauten und bietet dir die Chance auf einen Förderkredit.
Das Antragsverfahren selbst erfolgt über die KfW-Bank und besteht aus den folgenden Schritten:
Förderfähigkeit prüfen
Bevor du überhaupt den Antrag stellst, muss erst einmal geprüft werden, ob deine geplante Wärmepumpe förderfähig ist. Ein Check dazu wird ebenfalls von der KfW zur Verfügung gestellt. Fällt dieser positiv aus, kann der nächste Schritt erfolgen.
Bestätigung für den Antrag einholen
Nun benötigst du einen professionellen Ansprechpartner bei dem von dir ausgewählten Fachunternehmen. Diese macht dir ein Angebot. Gleichzeitig wird durch die zuständige Person im Fachunternehmen die BzA ausgestellt. Hierbei handelt es sich um die „Bestätigung zum Antrag“. Welche Fachpartner die Bestätigung ausfüllen dürfen, kannst du ebenfalls der Webseite der KfW entnehmen. Im Rahmen dieses Vorgangs erhältst du die BzA-ID. Diese hat 15 Stellen und wird beim Antrag benötigt.
Vertrag abschließen
Bevor du den Antrag einreichst, wird nun ein Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben. Unterzeichne diesen nur dann, wenn darin vermerkt ist, dass das Projekt nur greift, wenn du eine Förderung erhältst.
Antrag stellen
Registriere dich nun bei der KfW, wenn das noch nicht passiert ist. Du kannst im Portal deinen Antrag stellen. Für den Antrag benötigst du den Vertrag mit dem Dienstleister, die BzA-ID sowie Nachweise zu deinem Einkommen, wenn du den Einkommensbonus in Anspruch nehmen möchtest.
Sobald du die Zusage für die Förderung erhalten hast, kann die Umsetzung beginnen. Beachte, dass die Auszahlung der Fördermittel dann noch einmal zusätzlich beantragt werden muss. Sammle daher alle Rechnungen im Rahmen des Projekts.
Häufige Probleme bei der Beantragung
Die häufigsten Probleme bei der Beantragung treten in Bezug auf die Fachunternehmen sowie die Bestätigung für den Antrag auf. Du benötigst ein Fachunternehmen, um das Projekt durchzusetzen. Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen aus dem Unternehmen die Bestätigung für den Antrag ausfüllen. Plane hier etwas mehr Zeit ein und kontaktiere Fachunternehmen bereits frühzeitig, um Wartezeiten zu vermeiden.
Entwicklungen im Förderbereich: Geplante Änderungen und Erweiterungen der Förderprogramme
Die Pläne für die Entwicklungen im Förderbereich im Jahr 2025 durch die Bundesregierung sehen hier derzeit keine Erweiterungen, sondern Kürzungen vor. Der Klima- und Transformationsfonds, kurz als KTF bekannt, wird 2025 nur noch eine Höhe von rund 14 Milliarden Euro haben und damit um etwa 2,5 Milliarden Euro gekürzt werden.
Allerdings gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass sich dies auch wirklich in Form von Kürzungen der Förderungen zeigt. So zeigt sich in der derzeitigen Haushaltspolitik, dass die Förderungen genutzt, aber nicht ausgeschöpft werden. Für 2025 kann daher auf Umschichtung gesetzt werden.
Nicht bekannt ist bisher (Stand: September 2024), ob eine Erweiterung der Förderprogramme vorgesehen ist.
Fazit: Das Förderprogramm für Wärmepumpen bietet bis zu 70 Prozent Kostenübernahme
Mit Beginn des Jahres 2024 ist das BEG-Förderprogramm für Wärmepumpen an den Start gegangen und bietet eine übersichtliche Zusammenfassung über die Optionen, die dir zur Verfügung stehen. Neben einem einkommensunabhängigen Förderteil kannst du die Förderung noch erhöhen, wenn du nachweislich die Anforderungen erfüllst. Eine professionelle Beratung rund um die Auswahl und Integration einer Wärmepumpe ist immer zu empfehlen.
FAQ zum Thema Förderprogramme für die Wärmepumpe
Greift die Förderung für Wärmepumpen nur bei Wohngebäuden?
Es gibt auch eine Unterstützung beim sogenannten Nichtwohngebäuden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dieser wird in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss zur Verfügung gestellt.
Wie alt muss eine Immobilie sein, um gefördert zu werden?
Die Förderung für Wärmepumpen greift dann, wenn der Bauantrag für deine Immobilie vor mindestens fünf Jahren gestellt wurde.
Gibt es auch einen Steuerbonus für Wärmepumpen?
Einen Steuerbonus kannst du dann nutzen, wenn du keine Förderung für die Wärmepumpe erhältst. In dem Fall ist eine Kostenabsetzung über drei Jahre und in Höhe von bis zu 40.000 Euro möglich.
Wie überbrücke ich die Zeit bis zur Auszahlung der Fördermittel für die Wärmepump?
Im Rahmen des Förderprogramms kannst du durch die KfW-Bank einen Ergänzungskredit in Anspruch nehmen, der besonders zinsgünstig ist.