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Kurzübersicht

Förderprogramme 2026 senken Kosten für den Einbau von Wärmepumpen erheblich.

In Deutschland können Bürger 2026 bis zu 70 Prozent der Kosten für Wärmepumpen über Förderprogramme zurückerstattet bekommen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet angepasste Förderbedingungen, darunter einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen gestaffelten Einkommensbonus.

  • Bis zu 70 Prozent Kostenübernahme für Wärmepumpen möglich.
  • Förderbedingungen für Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus wurden angepasst.
  • Wichtig: Antrag muss über die KfW-Bank gestellt werden.
Wie kannst du die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe aufbringen? Der Wunsch danach, erneuerbare Energien als Energieträger zu nutzen, nimmt weiterhin zu. Doch die Kosten für den Umbau der Heizungsanlage schrecken viele Menschen zunächst ab. Allerdings gibt es in Deutschland auch 2026 attraktive Förderprogramme, bei denen, je nach persönlicher Situation und den erfüllten Voraussetzungen, eine Kostenübernahme von bis zu 70 Prozent möglich ist.

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Förderprogramme in Deutschland: Förderungen für Wärmepumpen erhalten

Die Förderung für Wärmepumpen erfolgt auch 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen angepasst. Die Grundstruktur der Förderung bleibt bestehen, einzelne Boni, Förderhöchstbeträge und Einkommensgrenzen wurden jedoch überarbeitet.
Die BEG-Förderung löst die einstige BAFA-Förderung ab, die bis zum 31.12.2020 genutzt werden konnte.
Die aktuelle Förderung setzt sich aus vier Säulen zusammen:

Fördersatz von 30 Prozent

Der Fördersatz in Höhe von 30 Prozent steht weiterhin einkommensunabhängig zur Verfügung und bezieht sich auf die förderfähigen Investitionskosten.

Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent

Planst du den Austausch einer alten fossilen Heizung, kannst du weiterhin den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt dieser 16 Prozent. Ab 1. Februar 2027 sinkt der Bonus anschließend schrittweise weiter.  
Nach 2028 wird er langsam reduziert bis zum Jahr 2037.

Wichtig: Der Bonus greift nur dann, wenn deine Heizung noch funktionstüchtig ist und 20 Jahre oder länger genutzt wurde.

Effizienzbonus von 5 Prozent

Diesen Bonus gibt es nicht mehr.

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder den Wärmequellen Wasser, Abwasser oder Erdreich entfällt seit dem 21. Juli 2026.

Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent

Der Einkommensbonus richtet sich weiterhin nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, wurde jedoch neu gestaffelt.
Je nach Einkommen sind 10, 30 oder 40 Prozent möglich. Für Familien wird zusätzlich ein Kinderzuschlag bei der Einkommensgrenze berücksichtigt.

Beachte: Auch 2026 gilt grundsätzlich eine maximale Förderquote von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen kann die Obergrenze unter den neuen Förderbedingungen auf bis zu 80 Prozent steigen. Gleichzeitig wurde der maximale Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro reduziert.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt weiterhin über die KfW. Über das Online-Portal der Förderbank kannst du deinen Antrag stellen und den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit einsehen.

Tipp aus der Redaktion: Option auf Förderprogramme auf Landesebene prüfen 

  • Überprüfe Förderprogramme auf Bundesebene.
  • Suche nach möglichen Förderungen auf Landesebene in deinem Bundesland
  • Informiere dich über die Investitionsbanken in den jeweiligen Bundesländern
  • In Hessen ist die WIBank die richtige Anlaufstelle
  • In Berlin ist die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig
  • Da sich Förderprogramme der Bundesländer regelmäßig ändern oder zeitweise ausgesetzt werden, lohnt sich vor der Antragstellung immer ein Blick auf die aktuellen Förderangebote der jeweiligen Investitions- oder Förderbank.

Voraussetzungen und Antragsverfahren: Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen

Zuschüsse oder auch Darlehen zu besonders günstigen Zinsen kannst du nur dann erhalten, wenn die Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude integriert wird. Von einem Bestandsgebäude wird gesprochen, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Die von dir ausgewählte Wärmepumpe muss die technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Erfassung relevanter Betriebsdaten sowie die Einhaltung der geforderten Effizienzwerte.

Hinweis: Für Neubauten gibt es weiterhin das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)". Es ist jedoch kein Bestandteil der BEG, sondern ein eigenständiges Förderprogramm der KfW und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsgünstigen Förderkredit.

Das Antragsverfahren selbst erfolgt über die KfW-Bank und besteht aus den folgenden Schritten:

Förderfähigkeit prüfen

Bevor du überhaupt den Antrag stellst, muss erst einmal geprüft werden, ob deine geplante Wärmepumpe förderfähig ist. Ein Check dazu wird ebenfalls von der KfW zur Verfügung gestellt. Fällt dieser positiv aus, kann der nächste Schritt erfolgen.

Bestätigung für den Antrag einholen

Gleichzeitig wird durch das beauftragte Fachunternehmen beziehungsweise eine berechtigte Expertin oder einen berechtigten Experten die BzA („Bestätigung zum Antrag") erstellt.
Welche Fachpartner die Bestätigung ausfüllen dürfen, kannst du ebenfalls der Webseite der KfW entnehmen. Im Rahmen dieses Vorgangs erhältst du die BzA-ID. Diese hat 15 Stellen und wird beim Antrag benötigt.

Vertrag abschließen

Es ist essenziell den Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahmen einzureichen, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn den Förderanspruch gefährden kann.

Antrag stellen

Registriere dich nun bei der KfW, wenn das noch nicht passiert ist. Du kannst im Portal deinen Antrag stellen. Für den Antrag benötigst du den Vertrag mit dem Fachunternehmen, die BzA-ID sowie, sofern erforderlich, Einkommensnachweise, wenn du einen Einkommensbonus beantragen möchtest.

Sobald du die Zusage für die Förderung erhalten hast, kann die Umsetzung beginnen. Beachte, dass die Auszahlung der Fördermittel dann noch einmal zusätzlich beantragt werden muss. Sammle daher alle Rechnungen im Rahmen des Projekts.

Häufige Probleme bei der Beantragung

Die häufigsten Probleme bei der Beantragung treten in Bezug auf die Fachunternehmen sowie die Bestätigung für den Antrag auf. Du benötigst ein Fachunternehmen, um das Projekt durchzusetzen. Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen aus dem Unternehmen die Bestätigung für den Antrag ausfüllen. Plane hier etwas mehr Zeit ein und kontaktiere Fachunternehmen bereits frühzeitig, um Wartezeiten zu vermeiden.  

Entwicklungen im Förderbereich: Änderung der Förderprogramme 2026

Auch 2026 bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das wichtigste Förderinstrument für den Einbau einer Wärmepumpe.
Zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen jedoch angepasst. So wurde unter anderem der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert, der bisherige Effizienzbonus abgeschafft und die Einkommensförderung neu gestaffelt.

Ziel der Änderungen ist es, die Förderung stärker auf selbstnutzende Eigentümer und einkommensschwächere Haushalte auszurichten.

Da Förderprogramme regelmäßig angepasst werden, lohnt es sich, vor der Antragstellung die aktuellen Förderbedingungen bei der KfW sowie mögliche Landesprogramme zu prüfen.

Fazit: Das Förderprogramm für Wärmepumpen bietet bis zu 70 Prozent Kostenübernahme

Mit dem seit 2024 geltenden BEG-Förderprogramm für Wärmepumpen stehen auch 2026 attraktive Zuschüsse für den Heizungstausch zur Verfügung. Neben der Grundförderung kannst du den Fördersatz durch verschiedene Boni erhöhen, wenn du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllst. Eine professionelle Beratung rund um die Auswahl und Integration einer Wärmepumpe ist immer zu empfehlen.

FAQ zum Thema Förderprogramme für die Wärmepumpe

Greift die Förderung für Wärmepumpen nur bei Wohngebäuden?

Es gibt auch eine Unterstützung beim sogenannten Nichtwohngebäuden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dieser wird in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss zur Verfügung gestellt.

Wie alt muss eine Immobilie sein, um gefördert zu werden?

Die Förderung für Wärmepumpen greift dann, wenn der Bauantrag für deine Immobilie vor mindestens fünf Jahren gestellt wurde.

Gibt es auch einen Steuerbonus für Wärmepumpen?

Einen Steuerbonus kannst du dann nutzen, wenn du für die Maßnahme keine BEG-Förderung in Anspruch nimmst. Die steuerliche Förderung ermöglicht die Verteilung der Kosten über drei Jahre. Berücksichtigt werden können dabei Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro, sodass sich eine maximale Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro ergibt.

Wie überbrücke ich die Zeit bis zur Auszahlung der Fördermittel für die Wärmepumpe?

Im Rahmen des Förderprogramms kannst du einen Ergänzungskredit der KfW nutzen, um die Investitionskosten bis zur Auszahlung der Fördermittel oder darüber hinaus zu finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren Haushalte zusätzlich von einer Zinsvergünstigung.